Frauengesundheit

Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Die Vorsorgeuntersuchung für Frauen ist eigentlich eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung, da wir durch die Untersuchung die Krebserkrankung nicht verhindern aber sehr viel früher erkennen können.

Wann und wie oft sollte eine Untersuchung durchgeführt werden?
Die gesetzliche Krebsfrüherkennung der Kassen soll nach dem Sozial-Gesetz-Buch V „ausreichend, wirtschaftlich und notwendig“ sein.

Sie umfasst:

  • Abstrichentnahme vom Muttermund jährlich ab dem 20. Lj (halbjährlich bei Anwendung von Spirale oder Pille)
  • Zusätzliche Brustuntersuchung einmal jährlich ab dem 30. Lebensjahr
  • Zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 50. Lebensjahr.
  • Untersuchung der Haut des Genitales.

  • Zusätzlich Stuhluntersuchung jährlich auf verstecktes Blut ab dem 50. Lebensjahr mit herkömmlichem Stuhltest und ab dem 56. Lebensjahr eine Darmspiegelung alle 10 Jahre oder ein Stuhltest alle 2 Jahre. (seit 1.10.2002)
  • Zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr bei fehlenden Risikofaktoren Mammographie alle 2 Jahre

Warum werden regelmäßige Krebsfrüherkennungsuntersuchungen durchgeführt?

Ziel der frauenärztlichen Krebsfrüherkennung ist es, die am weiblichen Genitale vorkommenden Krebserkrankungen so früh und so sicher wie möglich zu erkennen, denn

Früherkennung ist die einzige echte Heilungschance für bösartige Tumoren.