Laboruntersuchungen

Blutgruppe und Antikörpersuchtest

Wenn Sie keinen Blutspendeausweis und/oder noch keinen Mutterpass haben, bestimmen wir zu Beginn der Schwangerschaft Ihre Blutgruppe. Mithilfe des Antikörpersuchtests wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen festgestellt, ob in Ihrem Blut natürliche Antikörper gegen fremde rote Blutkörperchen gebildet wurden oder ob irreguläre Antikörper im Blut vorhanden sind. Außerdem wird mit dem Antikörpersuchtest geprüft, ob eine Rhesusunverträglichkeit besteht.

Der Antikörpersuchtest wird zu Beginn der Schwangerschaft durchgeführt und zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche wiederholt. So läßt sich eine Rhesusunverträglichkeit sicher ausschließen.

Schwangerschaftsdiabetes

Um festzustellen, ob eine Zuckerstoffwechselstörung in der Schwangerschaft droht, führe ich bei Ihnen einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuckertest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durch.

Dieser Zuckertest wird nach den Mutterschaftsrichtlinien in Form eines 50g-Belastungstests durchgeführt. Nachdem Sie eine Zuckerlösung mit 50g Zucker getrunken haben, wir eine Stunde später Venenblut mit einem speziellen Abnahmeröhrchen entnommen und ins Labor geschickt. Für diesen Test dürfen Sie nicht nüchtern sein. Er ist deshalb für Schwangere auch für die Terminfindung sehr viel angenehmer.

Allerdings empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Diabetologie den 75g-Zuckertest als Erstuntersuchung – und nicht, wie in den Mutterschaftsrichtlinien, wenn der 50g-Test Auffälligkeiten gezeigt hat. Dies liegt daran, daß der 50g-Test nur 80 Prozent der Fälle von Schwangerschaftsdiabetes erkennt. Wir bieten Ihnen den 75g-Test auch ohne Vortest als Wahlleistung an. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie uns an.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier (Merkblattt des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Schwangerschaftsdiabetes)200px-Adobe_PDF_Icon