Notfallverhütung (Pille danach)

Diese Methode ist eine Notlösung, sollte es doch einmal zum Zeitpunkt des Eisprungs zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen sein sollte. Innerhalb von 2 bis höchstens 72 Stunden nach dem Verkehr sollte die „Pille danach“ eingenommen werden. Hierbei handelt es sich um ein hoch dosiertes Hormonpräparat, das die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Schleimhaut der Gebärmutter verhindert.

Die „Pille danach“ ist verschreibungspflichtig.

Nebenwirkungen können Erbrechen und Übelkeit sein. Sicherheit: mit jeder Stunde zwischen Geschlechtsverkehr und Einnahme der Pille sinkt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verhinderung der Einnistung eines ggf. befruchteten Eies. Nach 72 Stunden ist keine Wirkung mehr nachweisbar.

Eine ähnliche Wirkung bietet die „Spirale danach“, sie verhindert ebenfalls eine Einnistung, sie muss bis 4 Tage nach dem Verkehr gelegt werden.