Ultraschall

Untersuchungen zum Ausschluss von Fehlbildungen oder Chromosomenstörungen

Ultraschalluntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien

Bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf sehen die Mutterschaftsrichtlinien drei Untersuchungen mittels Ultraschall zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung vor. Werden während eines solchen Ultraschalls Auffälligkeiten beobachtet oder ergeben sich aus der Vorgeschichte der Schwangeren oder aus dem Verlauf der Schwangerschaft Gründe für zusätzliche sonographische Kontrollen, werden diese von Ihrer Krankenkasse übernommen und routinemäßige bei mir durchgeführt.

 

1. Schwangerschaftsdrittel

 

Der 1. Ultraschall erfolgt zwischen der 8+0 bis 11+6SSW: Das erste Ultraschallscreening dient dazu, den korrekten Schwangerschaftssitz in der Gebärmutter, eine eventuelle Mehrlingsschwangerschaft und die Vitalität der Schwangerschaft zu dokumentieren. Außerdem wird die sogenannte Scheitel-Steiß-Länge (SSL) gemessen, da hierüber in der Frühschwangerschaft eine genaue Aussage über das Schwangerschaftsalter und damit über den zu erwartenden Entbindungstermin gemacht werden kann. Im Rahmen des ersten Ultraschalls erfolgt eine Besprechung über den Umfang des 2. Ultraschalls. Diese Besprechung wurde seit 2013 vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. (siehe 2. Ultraschall)

Bildergalerie aus dem 1. Drittel der Schwangerschaft

2. Schwangerschaftsdrittel

Der 2. Ultraschall erfolgt zwischen der 18+0. bis 21+6. SSW: Seit dem 1.7.2013 haben alle Schwangeren nun die Wahl, ob Sie in der 20. Schwangerschaftswoche den 2. Ultraschall in der bisherigen einfachen Variante als Basisultraschall wählen, oder ob Sie in einem erweiterten Basisultraschall einen ersten Hinweis auf mögliche Fehlbildungen beim Kind abklären lassen wollen. Beide Varianten werden von den Krankenkassen übernommen.
Basis-Ultraschall: Kontrolle der körperlichen Entwicklung des Feten. Es wird die kindliche Entwicklung überprüft, sowie der Sitz des Mutterkuchens und die Fruchtwassermenge.

Erweiterter Basis-Ultraschall: Dieser Ultraschall dient zusätzlich im Wesentlichen dem Erkennen von auffälligen Merkmalen und Fehlbindungen. Auch der erweiterte Basisultraschall erreicht bei weitem nicht den Umfang einer großen Fehlbildungsdiagnostik, ermöglicht aber zumindest wesentliche Fehlbildungen zu erkennen, die die Vorbereitung auf eine umfassende Betreuung bei der Geburt möglich macht. So kann der Start ins Leben für die Babys auch bei vorhandenen Fehlbildungen optimal gestaltet werden. So können z.B. ein offener Rücken, ein offener Bauch, eine falsche Lage des Herzens oder eine Zwerchfelllücke ausgeschlossen werden.

Bildergalerie aus dem 2. Drittel der Schwangerschaft

 

3. Schwangerschaftsdrittel

 

Der 3. Ultraschall erfolgt zwischen der 29. bis 32. SSW: Im dritten Ultraschall Screening wird das Wachstum des Kindes, der Sitz und Reifegrad des Mutterkuchens, die Kindslage und die Fruchtwassermenge überprüft.

Bildergalerie aus dem 3. Drittel der Schwangerschaft